🛡️ Offizielles Fraktions-Regelwerk

Fraktions-Regelwerk von LibertyState-RP

Unser Fraktions-Regelwerk befindet sich in ständiger Bearbeitung. Jeder Spieler auf unserem Server ist verpflichtet, sich stets auf dem neuesten Stand zu halten. Dieses Regelwerk gilt ergänzend zum allgemeinen Regelwerk von LibertyState-RP.

Alle Fraktionen und ihre Mitglieder sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten. Verstöße können je nach Schwere zu Verwarnungen, Strikes oder Ausschlüssen führen.

Allgemeine Regeln

  • 1. Jede Fraktion muss einen Discord-Server besitzen, auf dem die Fraktionsverwaltung vollen Zugriff hat. Das bedeutet, dass der Rang der Fraktionsverwaltung über alle Berechtigungen verfügt und in der Rollenverteilung ganz oben steht. Dies dient der Überprüfung und Informationsübermittlung.
  • 2. Eine Fraktion darf nur gemeinsam agieren, wenn sie auch als Fraktion erkennbar ist. Eine Ausnahme bilden Staatsfraktionen; hier reicht eine erkennbare schusssichere Weste, zum Beispiel bei Undercover-Einsätzen von FBI oder IAA.
  • 3. Das Anwesen einer Fraktion ist eine Todeszone. Das bedeutet, dass dort zwar ohne Schuss-Call geschossen werden darf, jedoch ein Grund dafür vorliegen muss. Dies gilt ebenfalls für das gesamte Gebiet rund um die Army Base und das Staatsgefängnis. Dort entfällt die Begründung, dennoch muss gutes RP ausgespielt werden.
  • 4. Begeht eine einzelne Person aus einer Fraktion einen Regelbruch, trägt diese Person allein die Konsequenzen. Handeln mehrere Personen einer Fraktion gemeinsam und begehen dabei einen Regelbruch, erhält die gesamte Fraktion eine Verwarnung.
  • 5. Eine inoffizielle Gruppierung darf aus maximal 4 Mitgliedern bestehen.
  • 6. Nach einem Bloodout darf sich die betroffene Person an nichts erinnern, außer an ihren Namen und persönliche Dinge. Es ist so zu behandeln, als wäre die Person neu eingereist.
  • 7. Der Austritt aus einer Bad-Fraktion bedarf eines triftigen RP-Grundes und muss im RP ausgespielt werden. Eine Ausnahme ist Inaktivität.
  • 8. Alle Mitarbeiter des LSMD sind unantastbar und dürfen nicht grundlos angegriffen, verletzt oder anderweitig beeinträchtigt werden. Diese Immunität erlischt, sobald sich ein Mediziner bewusst dafür entscheidet, in ein Schussgefecht einzugreifen und Personen wiederzubeleben.
  • 9. Das unnötige Entführen von Mitgliedern einer Staatsfraktion kann je nach Situation einen Strike mit sich führen.
  • 10. Dienstwaffen dürfen nicht entzogen werden. Betroffene dürfen jedoch aufgefordert werden, ihre Waffen wegzuwerfen. Ausgenommen hiervon ist eine normale Pistole.
  • 11. Ab dem Rang der Leitungsebene ist es vollständig untersagt, Korruption zu begehen. Ein Verstoß führt zu einem Bann.
  • 12. Das Mitführen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes ist verboten. Ausgenommen ist die Dienstpistole.
  • 13. Im Falle einer Geiselnahme müssen Staatsfraktionen dafür sorgen, dass die Geiseln lebend aus der Situation gerettet werden können. Eine Ausnahme besteht, wenn die Geiselnehmer unkooperativ sind oder die Verhandlung offiziell als gescheitert erklärt wurde.
  • 14. In einer Geiselnahme sind maximal 5 Geiseln erlaubt. Pro Geisel dürfen höchstens 15.000 $ verlangt werden. Eine Ausnahme bildet die Leitungsebene einer Staatsfraktion. Für eine Person aus der Leitungsebene dürfen bis zu 25.000 $ verlangt werden, allerdings darf nur eine solche Person als Geisel genommen werden.
  • 15. Das grundlose Stürmen von Raubüberfällen, wodurch Menschenleben in Gefahr gebracht werden könnten, ist untersagt und kann der Staatsfraktion eine Verwarnung einbringen.
  • 16. Eine staatliche Fraktion, zum Beispiel das PD, benötigt für eine Razzia einen Durchsuchungsbefehl. Dieser wird vom Justizministerium bewilligt. Sollte sich dieses nicht im Staat befinden, übernimmt die Fraktionsverwaltung.
  • 17. Bündnisse werden nicht im Discord angezeigt. Dies dient dazu, Meta-Gaming vorzubeugen. Sollte jemand dennoch der Meinung sein, dass eine Drittpartei vorlag, kann nach der Situation im Support nachgefragt werden. Die Situation darf dafür nicht unterbrochen werden.
  • 18. Fraktionskriege dürfen maximal 5 Tage dauern und müssen im Support bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
  • 19. Fraktionskriege betreffen maximal 2 Fraktionen, die ausschließlich Bad-Fraktionen sein dürfen.
  • 20. Fraktionskriege benötigen einen schwerwiegenden RP-Hintergrund. Während eines genehmigten Fraktionskrieges ist daher kein Schuss-Call erforderlich.
  • 21. Es darf ausschließlich die Kleidung der jeweiligen Fraktion getragen werden, um an entsprechenden RP-Situationen teilnehmen zu dürfen.
  • 22. Das Leben von Unbeteiligten darf nicht unnötig gefährdet werden. RP-Situationen sollen, soweit möglich, an abgelegenen Orten stattfinden.
  • 23. Safezones gelten während eines Bandenkrieges nicht für die beteiligten Fraktionen. Die einzige Ausnahme ist das LSMD; diese Safezone gilt ohne Ausnahme.

Staatliche Fraktionen

  • §1 Abs. 1 Ein Beamter darf nicht korrupt sein.
  • §1 Abs. 2 Cop-, Medic-, Mafia- und Gang-Baiting ist verboten. Darunter zählt die sinnlose Provokation von Fraktionen.
  • §1 Abs. 3 Medics sind unantastbar, solange sie im Dienst sind.
  • §1 Abs. 4 Medics dürfen Personen erst hochholen, wenn eine Schießerei beendet ist und keine Gefahr mehr für den Medic besteht.
  • §1 Abs. 5 Es ist verpflichtend, Medic-RP zu führen. Darunter versteht man, Schmerzen realistisch auszuspielen.
  • §1 Abs. 6 Fahrzeuge, die einer Staatsfraktion angehören, wie LSPD, LSSD, FBI oder LSMD, dürfen optisch nicht verändert werden.
  • §1 Abs. 7 Inoffiziellen Fraktionen beziehungsweise Zivilisten ist es nicht gestattet, eine Schießerei mit einer offiziellen Fraktion zu beginnen. Die einzige Ausnahme gilt bei einem Raubüberfall auf ein Geschäft.
  • §1 Abs. 8 Dem MD ist es nicht gestattet, Waffen mit sich zu führen oder zu benutzen.

Bad-Fraktionen

  • §2 Abs. 1 Offizielle Fraktionen dürfen vorerst nur aus 10 Mitgliedern bestehen.
  • §2 Abs. 2 Die Fraktion muss so gekleidet sein, dass erkennbar ist, dass ihre Mitglieder zusammengehören.
  • §2 Abs. 3 Mitglieder einer Bad-Fraktion müssen ein gleichfarbiges, großes gemeinsames Kleidungsstück sowie dieselbe Maske tragen. Als großes Kleidungsstück zählen zum Beispiel Oberteil oder Hose.
  • §2 Abs. 4 Das Auftreten einer Fraktion muss ihrem Ruf entsprechen. Eine Gang lebt beispielsweise nicht in einer Villa und fährt keine Luxusfahrzeuge. Auch das Dominieren von Orten wie dem Waffengeschäft ist eher einer Mafia vorbehalten.
  • §2 Abs. 5 Das gemeinsame Agieren von Fraktionen ist nicht erlaubt, außer es besteht ein Bündnisvertrag, der zuvor vom Support angenommen wurde.
  • §2 Abs. 6 Wenn eine Fraktion einen Krieg mit einer anderen Fraktion beginnen möchte, muss dieser mit einem triftigen Grund beim Support angemeldet und angenommen werden.
  • §2 Abs. 7 Fraktionen dürfen nicht mit Zivilisten agieren.
  • §2 Abs. 8 Es ist nicht gestattet, gleichzeitig Mitglied in mehreren Fraktionen zu sein.
  • §2 Abs. 9 Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine 24-stündige Funktionssperre.
  • §2 Abs. 10 Fraktionen dürfen maximal 1 Route beanspruchen.

Neutrale Fraktionen

  • §3 Abs. 1 Neutralen Fraktionen ist es nicht gestattet, einen Base-Raid durchzuführen.
  • §3 Abs. 2 Neutrale Fraktionen dürfen aus maximal 15 Mitgliedern bestehen.
  • §3 Abs. 3 Der Chef einer neutralen Fraktion darf ein Hausverbot erteilen, an das sich Bürger halten müssen. Wird dieses missachtet, ist es der Fraktion gestattet, sich zu wehren.
  • §3 Abs. 4 Neutrale Fraktionen dürfen Geschäfte mit Staats- oder Bad-Fraktionen machen.
  • §3 Abs. 5 Neutralen Fraktionen ist es nicht gestattet, gemeinsam mit Staats- oder Bad-Fraktionen zu agieren.
  • §3 Abs. 6 Einer neutralen Fraktion ist es nicht gestattet, mehr als 30.000 $ Eintritt zu verlangen.

Terror-Status

  • §4.1 Ein Terror-Status kann mit einem triftigen Grund gegen Bad-Fraktionen oder einzelne Spielerinnen und Spieler ausgerufen werden. Dieser muss mit einem Google-Docs-Dokument bei der Fraktionsverwaltung eingereicht und genehmigt werden.
  • §4.2 Ein Terror-Status darf maximal 2 Tage andauern.
  • §4.3 Personen oder Fraktionen mit einem Terror-Status dürfen jede Art von Fraktion ohne Schuss-Call attackieren. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Staatsfraktionen.
  • §4.4 Beamte dürfen Terroristen maximal 190 Hafteinheiten vergeben.
  • §4.5 Bad-Fraktionen mit einem Terror-Status dürfen keine anderen Bad-Fraktionen stürmen, ebenso umgekehrt.
  • §4.6 Das Campen vor dem MD ist verboten. Respawnte Personen dürfen nicht angeschossen oder festgenommen werden.

Beschwerden

  • §5.1 Sollten kleinere Probleme auftreten, werden diese zunächst ausschließlich von den jeweiligen Fraktionsbesitzern geklärt. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Fraktionsverwaltung über den Support hinzugezogen werden.
  • §5.2 Wenn eine Fraktion eine Beschwerde einreichen möchte, darf dies nur durch die jeweiligen Fraktionsbesitzer erfolgen. Clips der Situation müssen dabei vorgelegt werden. Ausgenommen hiervon sind Fälle von Cheating, Modding, Bug-Abusing sowie Massen-RDM oder Massen-VDM.